Drei Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot sind von einem Moskauer Gericht wegen “Rowdytums aus religiösem Hass” zu zwei Haft verurteilt worden. Die drei Frauen hätten “keine Reue gezeigt”, die “öffentliche Ordnung verletzt” und die “Gefühle der Gläubigen beleidigt”, so Richterin Maria Syrowa. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Bandmitglieder Nadeschda Tolokonnikowa, Marija Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch drei Jahre Haft gefordert.
Die drei Frauen hatten am 21. Februar in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau mit einem sogenannten “Punk-Gebet” die Jungfrau Maria um Erlösung von Präsident Wladimir Putin angerufen. Der Auftritt selbst wurde nach rund 30 Sekunden von Sicherheitskräften unterbunden, die drei Frauen saßen nach ihrer Festnahme rund fünf Monate in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen die drei Frauen war international scharf kritisiert worden. Viele Beobachter werteten das Verfahren als politischen Schauprozess. Präsident Putin selbst hatte sich zuletzt “ein mildes Urteil” gewünscht.
30 “Pussy Riot”-Anhänger festgenommen
Im Rahmen des Prozesses gegen die Punkband Pussy Riot hat die Moskauer Polizei am Montag etwa 30 Anhänger der Frauen festgenommen. Während der Urteilsverkündung hatten sich Hunderte Menschen vor dem Gerichtsgebäude versammelt, Befürworter wie Gegner. Dabei sei es zu den Festnahmen der Anhänger der Band gekommen. Auch der frühere Schachprofi Garri Kasparow sei von den Sicherheitskräften abgeführt worden. Kasparow war in der Vergangenheit als Kremlkritiker aufgefallen. Die drei Frauen waren am Montag wegen “Rowdytums aus Motiven des religiösen Hasses” schuldig gesprochen worden. Derzeit wird noch auf die Verkündung des Strafmaßes gewartet. (dts/ff)
